Handels(vertreter)recht:
Das Handelsrecht regelt die Geschäftsbeziehungen von Kaufleuten untereinander, das Handelsvertreterrecht die Rechtsbeziehungen von Handelsvertretern zum Unternehmen. Unsere Leistungen basieren auf langjährige Betreuung von Mandanten im Bereich des Vertriebs. Unsere Leistungen für Sie sind:
- wir beraten Sie bei der Gestaltung und Formulierung eines Handelsvertretervertrages,
- wir prüfen bestehende Verträge auf Ihre Wirksamkeit
- wir begleiten und beraten Sie bei Auseinandersetzungen zwischen Handelsvertreter und Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich,
- wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr des Handelsvertreterausgleichsanspruchs bei Beendigung eines Handelsvertretervertrages